Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ im Freistaat Sachsen

 

Die Altersgruppe der 18 bis 24- jährigen hat in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Einer der Gründe für die hohe Unfallbelastung ist mangelnde Erfahrung. Deshalb hat sich auch der Freistaat Sachsen für die Einführung des Modells „Begleitetes Fahren ab 17“ entschieden. Im Rahmen dieses Modellversuchs haben junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger in den risikoreichsten Monaten nach der Prüfung die Möglichkeit, im Beisein eines verkehrserfahrenen Begleiters über einen längeren Zeitraum praktische Erfahrung zu sammeln und Fahrroutine zu erwerben.

Wir haben für Sie einen „Fahrplan zum Führerschein“ sowie einige besonders wichtige Hinweise zusammengestellt,  die sie nach erfolgreicher Fahrerlaubnisprüfung unbedingt beachten müssen:

 

„Fahrplan zum Führerschein“

 

Ablauf

 

Voraussetzungen/Auflagen

 

 

Ab 16 ½ Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule

 

 

Führerscheinausbildung für die Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

 

Voraussetzung: keine Bedenken gegen die Fahreignung

 

Begleitperson/en:

Benennung einer oder mehrerer Person(en), die

- das 30. Lebensjahr vollendet haben,

- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und

- nicht mit mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg bei Antragstellung belastet sind, vor dem 01.05.2014 durften es noch 3 Punkte sein.

 

Das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (i.d.R.: Eltern) ist erforderlich!

 

 

Fahrerlaubnisprüfung

 

Theorie (frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag) und Praxis (frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag)

 

 

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

 

Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (Führerscheinersatzdokument)

 


 

 

 

Bis zur Vollendung des

18. Lebensjahres:

Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis

 

-  Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.

-  Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.

-  Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.

-  Die Fahrberechtigung besteht nur in Deutschland.

 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt

 

Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.

 Fuehrerschein Mustermann 2001

 

 Vorbereitungskurse

Wir können Sie hier leider nicht zu allen Aspekten des Begleiteten Fahrens informieren. Deshalb empfehlen wir, an einem besonderen Vorbereitungskurs teilzunehmen. In diesen Kursen werden Sie nicht nur über die wissenschaftlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Modellversuchs informiert, sondern es werden dort auch zusätzlich spezielle Fragen des begleiteten Fahrens diskutiert werden, wie z.B. das Schaffen einer entspannten Atmosphäre im Fahrzeug, oder der Umgang mit Konfliktsituationen.

Bitte informieren Sie sich hierzu in unserer Fahrschule!